Hier finden Sie eine Übersicht der Fördermöglichkeiten durch die einzelnen Bundesländer für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei.
DEUTSCHLANDWEIT – „DIGITAL JETZT“
Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen, die in digitale Technologien und Qualifizierung von MA investieren möchten
Was wird gefördert?
– Fördermodul 1: Soft- und Hardware für interne und externe Vernetzung mit folgenden Aspekten als Beispiel: Datengetriebene Geschäftsmodelle, KI, Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz (Mindestinvestition: 17.000 €)
– Fördermodul 2: Förderung von Weiterbildung für Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien. Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO9001 oder Akkreditierung nach AZAV belegt sein (Mindestinvestition: 3.000 €)
– Förderung in beiden Modulen möglich
Wie wird gefördert?
– Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss
– Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, um das geförderte Projekt umzusetzen
– Leasing für Hard- und Software max. 12 Monate Förderung
BADEN-WÜRTTEMBERG
Wer wird gefördert?
– KMU aller Branchen bis zu 500 MA
– Freiberuflich oder gewerbliches Unternehmen
Was wird gefördert?
– Konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahre, bei Produkten und Dienstleistungen sowie Strategie und Organisation
– Anschaffung reiner Hardware wird nicht gefördert (Laptops, Tablets, Smartphones oder Standard Software wie übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
– Projekt darf noch nicht gestartet sein
Wie wird gefördert?
– Zuschussvariante oder zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss über die L-Bank
– Kostenvolumen zwischen 10.000 € und 200.000 €
BAYERN
Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft (max. 50 MA & 10 Mio. Jahresumsatz / max. 250 MA & 50 Mio. Jahresumsatz)
Was wird gefördert?
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen
Wie wird gefördert?
– Förderung nur bei Kauf möglich
– Bis zu 10.000 € – Digitalbonus Standard – für Digitalisierungsmaßnahmen
– Bis zu 50.000 € – Digitalbonus Plus – für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
BRANDENBURG
Wer wird gefördert?
Auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU im Land Brandenburg inkl. Handwerksbetrieben
Was wird gefördert?
Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital) sowie Beratung und Schulung
Wie wird gefördert?
Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung
BREMEN
Was wird gefördert?
Keine Förderung, nur kostenfreie Beratung im Bereich Digitalisierung
HESSEN
Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?
Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
Wir wird gefördert?
– Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 %, aber maximal 10.000 €
– Ausgaben ab 4.000 €
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Was wird gefördert?
Keine Förderung für „Wirtschafts- und Buchprüfer, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe“
NIEDERSACHSEN
Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, etc.
Was wird gefördert?
IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird
Wie wird gefördert?
– Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % (kleine Unternehmen) und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen
– Fördersumme zwischen 2.500 € und 10.000 €
RHEINLAND-PFALZ
Was wird gefördert?
Nur Beratungsförderprogramm oder über go-digital sowie Digital jetzt
SAARLAND
Wer wird gefördert?
KMU im Saarland
Was wird gefördert?
Ausgaben für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software)
Wie wird gefördert?
– Zuschuss bis zu 35 % bei kleinen Unternehmen; bis zu 20 % bei mittleren (max. 10.000 €)
– Ausgaben i. H. v. mindestens 5.000 €
– Kein Mietkauf oder Leasing!
SACHSEN
Wer wird gefördert?
KMU in Sachsen (Handel, Handwerk, Dienstleister, Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige Freie Berufe, Existenzgründer)
Was wird gefördert?
– Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
– Einführung der entwickelten Lösungen inkl. Schulungen
– Keine Standardsoftware!
Wie wird gefördert?
– Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50%
– Nur Kauf, kein Leasing oder ähnliches
SACHSEN-ANHALT
Wer wird gefördert?
KMU in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
– Entwicklung neuer innovativer digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Vermarktungsaktivitäten sowie neuer Geschäftsmodelle, die auf digitalen Technologien basieren
– Hard- und Software wird nur gefördert, soweit ein inhaltlicher Bezug zum Projekt und ein innovativer Mehrwert für das Unternehmen besteht
Wie wird gefördert?
– Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben
– Förderbetrag unter 3000,- € wird nicht gefördert
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Was wird gefördert?
Keine Förderung
THÜRINGEN
Wer wird gefördert?
– KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschafsnahe Freiberufler*innen
– Ausgeschlossen: rechts- und wirtschafsberatende Unternehmen und Freiberufler*innen (auch Steuerberater)
Was wird gefördert?
– Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen (Kombination mit Einführung DATEV DMS)
– Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
Wie wird gefördert?
– Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software bis zu 50 %, maximal 15.000 €
– Förderfähige Ausgabe mindestens 5.000 €
– Standardsoftware/Hardware nicht förderfähig
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