Allgemeine Geschäftsbedingungen.

I.      Allgemeine Bestimmungen

 

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen page one GmbH  und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der page one GmbH  nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher in Textform der page one GmbH  anzuzeigen.

 

2. Zustandekommen des Vertrags

 

Angebote der page one GmbH können nur innerhalb der im Angebot genannten Frist angenommen werden. Sofern keine Annahmefrist genannt ist, können Angebote nur innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots vom Kunden angenommen werden.

 

3. Transport-/Versicherungskosten

 

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der page one GmbH liegt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der page one GmbH .
  2. Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Schadensfall hat der Kunde die Ansprüche gegen die Versicherung an die page one GmbH abzutreten.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde sicherungshalber an die page one ab. Die page one GmbH  nimmt die Abtretung an.
  4. Die page one GmbH ermächtigt widerruflich den Kunden, die an die page one GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht der page one GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Die page one GmbH wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.
  5. Verhält sich der Kunde gegenüber der page one GmbH vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann die page one GmbH  vom Kunden verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und der page one GmbH   alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die dieser zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
  6. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte der page one GmbH hinzuweisen und die page one GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber der page one GmbH  sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten der page one GmbH zu erstatten.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, der page one GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
  8. Die page one GmbH verpflichtetet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der  Sicherheiten page one GmbH die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der page one GmbH.

 

5. Haftungsbeschränkung

 

Die Haftung der page one GmbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung beschränkt sich jedoch auf typische voraussehbare Sach- und Vermögensschäden, nicht jedoch für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden. Für den Verlust von Daten haften die Parteien nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

Die Haftungsbeschränkung erfasst auch deliktische Ansprüche.

 

6. Aufrechnung

 

Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.

 

7. Mitwirkung

 

Die Vertragsparteien werden sich wechselseitig alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten oder erstellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und vor Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

Insbesondere gelten folgende Mitwirkungspflichten:

 

  • Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte und Leistungen der page one GmbH nicht rechtswidrig oder missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung oder Bereitstellung von Softwareprodukten oder Daten.
  • Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, page one GmbH auf eigene Kosten bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu unterstützen (z.B. Zulassen von Remote-Verbindungen, Aufstellen nach Herstellerangaben, Unterstützung bei Supportleistungen, Bereitstellung zur Abholung, Einlegen von Scandokumenten)
  • Der Kunde ist verpflichtet, stets eine aktuelle Virenschutzsoftware auf seinem System einzusetzen.
  • Der Kunde ist zu einer eigenen Datensicherung verpflichtet und hat den ordnungsgemäßen und vollständigen Sicherungsvorgang vor Erbringung der Leistung durch die page one GmbH zu prüfen. Im Falle einer notwendigen Rekonstruktion von Daten und / oder Systemen, werden diese Daten seitens des Kunden in der aktuellsten Fassung bereitgestellt.
  • Der Kunde ist für die Dokumentation von Zugriffsrechten und Passwörtern verantwortlich.
  • Bei Bedarf hat der Kunde Mitarbeitern der page one GmbH nach entsprechender Vorankündigung Zutritt zu seinen Räumen zu gewähren.
  • Soweit der Kunde Software bereitstellt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die Softwareprodukte oder Daten ausreichend lizensiert, frei von Rechten Dritter ist, keine Lizenzrechte oder Urheberrechte verletzt werden.
  • Der Kunde hat der page one GmbH unverzüglich Mitteilungen zu machen, wenn Dritte Rechte an dem Vertragsgegenstand geltend machen, insbesondere bei Pfändung, aber auch bei Zahlungseinstellung, Vergleich oder Insolvenz.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die auf seiner Seite notwendigen Zugangsvoraussetzungen bzgl. Hardware und Software (z.B. Stromanschluss, LAN/WLAN-Anschluss) sowie die notwendige Datenleitung auf seine Kosten zu schaffen.

 

8. Servicezeit und Reaktionszeit

 

Die Servicezeit der page one GmbH ist an Werktagen (Montag bis Freitag), die nicht Feiertage in Bayern sind, Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.

Die Reaktionszeit zum Beginn zur Beseitigung von Störungen beträgt 5 Stunden innerhalb der Servicezeit. Reaktionszeit ist die Zeit, innerhalb derer mit der Störungsbeseitigung begonnen wird. Sie beginnt mit dem Eingang der Störungsmeldung innerhalb der Servicezeit. Bei Meldungen außerhalb der Servicezeit beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit.

 

9. Gesonderte Leistungen

 

Gesonderte Leistungen, die nicht von der page one GmbH im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung zu erbringen sind wie z.B. Einrichtung, Installation der Software auf den Systemen des Kunden, die Behebung von Störungen und die Beseitigung von Schäden einschließlich der Ursachenfeststellung, die nicht in den Risikobereich der  page one GmbH fallen  noch ihre Ursache in der Funktionsweise der Systeme selbst haben, werden mit 31,25 € zzgl. gesetzlicher USt. pro Arbeitseinheit berechnet, wobei eine Arbeitseinheit 15 Min beträgt.

 

10. Subunternehmer

 

Die page one GmbH kann sich der Leistung Dritter bedienen und Subunternehmer beauftragen.

 

11. Geheimhaltung

 

  • Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
  • Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
  • Vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten des Kunden.
  • Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, es sei denn es besteht für einen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung.
  • Der page one GmbH ist bekannt, dass im Zusammenhang mit der Tätigkeit für Berufsträger gemäß den jeweiligen berufsrechtlichen Vorschriften besondere Verschwiegenheitspflichten gelten, welche über die in § 203 StGB geregelte allgemeine Schweigepflicht hinausgehen.
    • Die Verschwiegenheitspflichten treffen nicht nur Berufsträger selbst, sondern auch ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken.
    • Die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten erstrecken sich:
      • nicht nur auf fremde Geheimnisse, sondern auf alle Tatsachen, die Berufsträgern, ihren Mitarbeitern und Gehilfen in Ausübung oder aus Anlass ihrer Dienstleistung zur Kenntnis gelangen (könnten), so auch schon auf die Tatsache, dass dem Berufsträger ein bestimmtes Mandat erteilt worden ist;
      • auch auf interne Büroverhältnisse des Berufsträgers, wie auch auf seine bei der Durchführung der Dienstleistung gegebenenfalls bekanntwerdenden persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse
    • Die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten bestehen:
      • gegenüber jedermann, also nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber anderen Mitarbeitern der page one GmbH
      • auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  • Der page one GmbH ist weiter bekannt, dass Mitarbeitern des Berufsträgers und allen sonstigen Personen, die bei dessen beruflicher Tätigkeit mitwirken, ein Zeugnisverweigerungsrecht über solche Vorgänge zusteht, die im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Dienstleistung stehen, und diese über solche Vorgänge gegenüber Dritten – auch gegenüber Gerichten – im Zweifel nur dann Auskünfte erteilen dürfen, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind.
  • Die page one GmbH ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung heranzuziehen. Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich die page one GmbH, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllt die page one GmbH die rechtlichen Anforderungen.
  • Daher verpflichtet sich die page one GmbH gegenüber dem Berufsträger unbedingt und unwiderruflich zur Einhaltung der Verschwiegenheit. Die page one GmbH verpflichtet sich nur insoweit Kenntnis von Geheimnissen i. S. d. § 203 StGB zu nehmen, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung notwendig ist.
  • Weiter verpflichtet sich page one GmbH, alle Organe und Mitarbeiter oder Dritte, die bei der Erbringung der Dienstleistung eingesetzt werden, umfassend über die ihnen obliegenden Verschwiegenheitspflichten zu belehren, sie unbedingt und unwiderruflich vertraglich zur Verschwiegenheit nach den vorgenannten Grundsätzen zu verpflichten und die Einhaltung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung zu überwachen.

 

12. Vergütung und Fälligkeit

 

a. Rechnungszahlung

 

  1. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang beim Kunden zu zahlen, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Eingang bei der page one GmbH ankommt. Der Kunde kommt mit Ablauf von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bei Nichtzahlung ohne Mahnung in Verzug.
  2. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ermächtigt der Kunde die page one GmbH  durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung.
  3. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Einzug verkürzt. Der Kunde ist verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund des Verschuldens des Kunden hat dieser die anfallende Bankgebühr zu tragen.

 

b. Monatliche Zahlung

 

  1. Sofern eine monatliche Vergütung vereinbart ist, ist diese jeweils spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung im Voraus fällig, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf den Eingang bei der page one GmbH  ankommt. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt die Zahlung nicht eingegangen, ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
  2. Kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der eine Monatsvergütung erreicht, in Verzug, wird der dann noch offene Betrag für die Restlaufzeit des Vertrags bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit sofort zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift  ermächtigt der Kunde die page one GmbH   durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt.
  4. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Kunde ist  verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund des Verschuldens des Kunden hat dieser die anfallende Bankgebühr zu tragen.
  5. Für den Fall eines SEPA-Lastschriftmandats gelten die Ziff. 12b bb. und cc.. für den Fall, dass die page one GmbH den Betrag nicht zum Fälligkeitszeitpunkt einziehen kann, entsprechend.

 

 

13. Zurückbehaltung durch page one GmbH und Verzinsung

 

Im Verzugsfalle ist die page one GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die page one GmbH  berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

 

14. Lieferung und Verzug

 

  1. Die page one GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
  2. Alle von page one GmbH genannten Liefer-/Leistungstermine sind unverbindliche Termine, es sei denn, dass ein Termin ausdrücklich bindend vereinbart wurde.
  3. Umstände, die die page one GmbH nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verlängerung des vereinbarten Liefer-/Leistungstermins. Nicht zu vertreten hat die page one GmbH Fälle von höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in Zulieferbetrieben, sowie Maßnahmen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG).
  4. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages, so verlängert sich der Liefer-/Leistungstermin um einen angemessenen Zeitraum.
  5. Kommt die page one GmbH mit der Lieferung/Leistung in Verzug, hat der Kunde eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen.

 

15. Ansprechpartner

 

Der Kunde benennt in Textform einen Ansprechpartner und dessen Vertreter mit den entsprechenden Kontaktdaten und benennt eine E-Mailadresse, an die page one GmbH  vertragswesentliche Informationen zustellen kann.

 

16. Textform

 

Änderungen, Ergänzungen sowie eine Vereinbarung über die Auflösung eines Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform  Ein Verzicht auf das Erfordernis der Textform kann nur im Wege einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform erfolgen.

 

17. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

18. Gerichtsstand

 

Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der page one GmbH Gerichtsstand, wenn

 

  • der Käufer Kaufmann ist oder
  • der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder
  • der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

19. Rechtswahl

 

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausgenommen ist das UN-Kaufrechtsabkommen – CISG.

 

 

II.    Kauf von Hard- und/oder Software

 

1.  Nutzungsumfang

 

  1. Die page one GmbH stellt dem Kunden die Software nach Wahl von page one vorinstalliert auf der Hardware des Kunden oder zum Download bereit.
  2. Im Fall des Kaufs steht dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zu, die Produkte in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt sind.
  3. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
  4. Der Kunde darf die Software an Dritte veräußern, vorausgesetzt der Erwerbende erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde eigene Kopien vernichten.
  5. Updates der Software, die innerhalb von 36 Monaten ab Übergabe der Software an den Kunden von der page one GmbH freigegeben werden, werden von der page one GmbH dem Kunden kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt.

 

2.  Gefahrübergang

 

Bei der Lieferung von Waren an den Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

 

3.  Untersuchungspflicht

 

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, die gelieferte Ware beim Eintreffen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel der page one GmbH anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden.
  2. Zeigt sich ein Mangel später, hat der Kunde diesen Mangel der page one GmbH unverzüglich anzuzeigen.
  3. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
  4. Erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung hat der Kunde unverzüglich dem Transportunternehmen anzuzeigen.

 

4.  Gewährleistung Hard- und/oder Kaufsoftware

 

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
  2. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zweijährige Verjährungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
  3. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
    • Bei Mängeln leistet die page one GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss die page one GmbH nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
    • Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Sie nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

5.  Schutzrechte

 

Ohne ausdrückliche Genehmigung der page one GmbH ist es dem Kunden nicht gestattet, die von der page one GmbH  erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

 

 

III.   Leasing von Hard- und/oder Software

 

1. Vertragsgegenstand

 

Die Vertragsparteien einigen sich über den Abschluss eines Leasingvertrages hinsichtlich des Vertragsobjekts über Hard- und/oder Software

2. Laufzeit und Kündigung

 

  1. Die Leasingzeit beginnt mit dem vereinbarten Übergabezeitpunkt. Kommt eine Vereinbarung darüber nicht zustande, so beginnt die mit der tatsächlichen Übergabe der Hardware. Bei Software mit dem Bereitstellungszeitpunkt. Sofern Hard- und Software in einem Paket geleast werden, beginnt die Vertragslaufzeit mit Übergabe bzw. Bereitstellung der letzten Komponente.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Hard- und Software für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Der Kunde darf die Soft- und/oder Hardware nicht untervermieten oder unberechtigt an Dritte weitergeben. Ausgenommen ist die Weitergabe an Angehörige des Unternehmens des Kunden in deren Eigenschaft als Mitarbeiter des Kunden.
  3. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt (s.u. 5.)
  4. Die Leasingzeit endet ausschließlich durch die Kündigung einer Vertragspartei. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils weitere 12 Monate, es sei denn eine Vertragspartei kündigt das Vertragsverhältnis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform.

 

3. Nutzungsumfang

 

  1. Die page one GmbH wird die Software und/oder Hardware  in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Die page one GmbH hat nicht die Pflicht die Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten anzupassen.
  2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Hardware nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Die Hardware  ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln und stets im betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
  3. Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen und Verbindungen der Hardware mit anderen beweglichen Sachen bedürfen der Zustimmung der page one GmbH in Textform. Andernfalls kann die page one GmbH verlangen, dass die Hardware in den vorherigen Zustand zurückversetzt wird. Eingebaute Sachen oder Sachteile gehen in das Eigentum der page one GmbH über, ohne dass sie dadurch zum Aufwendungsersatz verpflichtet wird. Der Kunde  erhält aber das Recht, die eingebauten Teile wieder zu entfernen und das Vertragsobjekt  somit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen.  Dies gilt jedoch nicht für Teile, die im Rahmen der Instandsetzung, oder Wartung eingebaut werden bzw. Verbrauchsmaterialien (s.u.). Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er dies der page one GmbH  vorher schriftlich mitzuteilen.
  4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Vertragsobjekt von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es insbesondere weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten oder verleihen noch zur Sicherung übereignen.
  5. Im Fall einer drohenden Zwangsvollstreckung in das Vertragsobjekt oder einer Beschlagnahme des Vertragsobjekts ist der Kunde verpflichtet, die page one GmbH unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Dies gilt genauso für den Fall, dass die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstückes droht, auf dem sich das Vertragsobjekt befindet. Sämtliche Interventionskosten trägt der Kunde allein, solange sie nicht von der page one GmbH verursacht worden sind. Von einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage oder einer drohenden Insolvenz hat der Kunde die page one GmbH  unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  6. Von Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen allgemein verbindlichen Bestimmungen infolge der Nutzung des Vertragsobjekts ist die page one GmbH vom Kunden freizustellen. Die page one GmbH ist berechtigt, bei Inanspruchnahme zu leisten und beim Kunden Rückgriff zu nehmen.
  7. Die page one GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden das Vertragsobjekt jederzeit zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
  8. Der Kunde hat einen Wechsel seines Wohn- oder Geschäftssitzes unverzüglich der page one GmbH anzuzeigen.

 

4. Instandhaltung und Verbrauchskosten

 

  1. Der Kunde trägt sämtliche Aufwendungen und Kosten, die mit der Verwendung und der Instandhaltung des Vertragsobjekts insbesondere der Hardware verbunden sind. Er verpflichtet sich, das Vertragsobjekt auf eigene Kosten in einem funktionstüchtigen Zustand zu erhalten, soweit diesen nicht den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften gegenüber der page one GmbH unterliegen. Hierbei geht er gegebenenfalls nach Maßgabe der Empfehlungen und Vorgaben des Herstellers vor und schließt, wenn dies zur Werterhaltung erforderlich ist, einen Wartungsvertrag ab.
  2. Etwaige Garantieansprüche der page one GmbH gegen den Hersteller von Hardware tritt diese an den Kunden ab. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, diese Ansprüche gegen den Hersteller in eigenem Namen und auf eigene Kosten geltend zu machen.
  3. Bei notwendigen Reparaturen im In- oder Ausland hat der Kunde unverzüglich einen vom Hersteller anerkannten Reparaturbetrieb zu besuchen. In Notfällen können, falls die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Reparaturbetriebs nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit übernimmt, durchgeführt werden.
  4. Begleicht der Kunde Reparaturkostenrechnungen oder trägt er sonstige Kosten, die nicht aufgrund besonderer Vereinbarungen dieses Vertrags von ihm zu tragen sind, kann er bei der page one GmbH Regress nehmen.
  5. Die Kosten für Verbrauchsmaterialien (z.B. Toner) hat der Kunde zu tragen

 

5. Gefahrtragung und Schadenabwicklung

 

  1. Mit der Übergabe von Hardware geht die Sach- und Preisgefahr der Hardware auf den Kunden über. Demnach trägt er ab diesem Zeitpunkt auch die Gefahr des zufälligen Unterganges, Verlustes und Diebstahles des Vertragsobjekts.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, der page one GmbH im Falle des Unterganges, Verlustes oder der Beschädigung von Hardware eine Mitteilung in Textform zukommen zu lassen.
  3. Der Kunde hat im Fall der Beschädigung unverzüglich die Reparatur zu beauftragen, es sei denn es liegt ein Totalschaden vor.
  4. Im Fall des Totalschadens  oder Verlust der Hardware kann jede Vertragspartei den Vertrag in Textform mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eine Kalendermonats kündigen. Sofern die page one GmbH bis zum Beendigungszeitpunkt eine vergleichbare Ersatzhardware dem Kunden zur Verfügung stellt, wird der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen
  5. Der Kunde hat im Fall der Beschädigung der Hardware durch Dritte, die page one GmbH unverzüglich in Textform zu informieren und Ansprüche gegen den Dritten z.B. auf Schadenersatz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Zahlungen bezüglich einer evtl. Wertminderung hat der Kunde an die page one GmbH auszukehren.

 

6.Untersuchungspflicht

 

Der Kunde ist ferner dazu verpflichtet, Hardware nach Maßgabe der §§ 377, 381II HGB zu untersuchen und Mängel gegebenenfalls unverzüglich der page one GmbH  anzuzeigen.

 

7. Versicherungspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, über die  Hardware eine Sachversicherung abzuschließen. So hat er für die gemietete Hardware auf eigene Kosten für die Dauer der Vertragslaufzeit bei einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer eine Sachversicherung gegen Feuer, Einbruch sowie Diebstahl zum Neuwert abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Diese hat der Kunde auf Verlangen der page one GmbH nachzuweisen. Für elektrisch betriebene Geräte ist zusätzlich eine Schwachstromversicherung abzuschließen. Besondere Risiken, muss der Nutzer auf seine Kosten zusätzlich versichern. Etwaige Versicherungsleistungen hat der Kunden an die page one GmbH auszukehren.

 

8. Änderungen

 

Die page one GmbH behält sich vor, Software und/oder Hardwareprodukte durch alternative Produkte zu ersetzen, wenn dies aus einem triftigen Grund (z.B. bei steigenden Anforderungen an die Verschlüsselung von Daten) notwendig ist. Die Qualität und die Funktionalität müssen jedoch beibehalten oder verbessert werden und es darf von der vertraglichen Leistung nicht deutlich abgewichen werden. Wenn dies zu einem Mehraufwand führen würde, der nicht zumutbar ist, oder die Änderungen für den Kunden nicht zumutbar sind, können beide Vertragspartner den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

 

9. Außerordentliche Kündigung von Mietprodukten und Schadenersatz

  1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist insbesondere möglich, wenn
    1. der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt
    2. Leistungen für rechtswidrige oder vertragswidrige Zwecke missbraucht werden,
    3. der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsvergütungen oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der eine Monatsvergütung erreicht, in Verzug ist,
  2. Im Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung ist die page one GmbH berechtigt, alle Leistungen sofort einzustellen. Die page one GmbH kann in diesem Fall Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen oder wahlweise einen pauschalierten Schadenersatz geltend machen, ohne diesen im Detail nachweisen zu müssen. Die Pauschale beträgt 60 Prozent der Zahlungen, die bei einer regulären Kündigung zum nächstliegenden Termin anfallen würden. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  3. Jede Kündigung bedarf der Textform.

 

10. Pflichten bei Vertragsende

  1. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Software auf sämtlichen Systemen zu löschen. Auf Anforderung der page one GmbH hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.
  2. Die Hardware ist vom Kunden nach Vertragsbeendigung an die page one GmbH auf Kosten und Risiko des Kunden zurückzusenden oder auf Anforderung der page one GmbH zur Abholung bereitzustellen.
  3. Für die Löschung der Daten auf der Hardware hat der Kunde eigenverantwortlich zu sorgen.

 

 

IV.    Einsatz von KI

 

1. Funktionsweise

 

Die page one GmbH setzt die eigenentwickelte KI-basierte Software OSIRIS ein, um die Zuordnung von Belegen zu verbessern.

Hierbei besteht die Möglichkeit des Kunden selbst Daten zur Verbesserung von OSIRIS zur Verfügung zu stellen oder OSIRIS ohne eigenen Datenaustausch zu verwenden. Dies hängt von der vertraglichen Vereinbarung mit der page one GmbH ab. Im Fall des gewählten Datenaustauschs durch den Kunden, stellt der Kunde der page one GmbH widerruflich Rechnungsdaten zur Verbesserung der Erkennbarkeit von Rechnungsdaten zur Verfügung.

OSIRIS ordnet Belege auf Basis von in den Belegen erkannten Stichwörtern zu.   Personenbezogene Daten, die üblicherweise auf den Belegen enthalten sind (z.B. Rechnungsandresse, Ansprechpartner) sind nicht Gegenstand der Weiterentwicklung von OSIRIS. Diese werden zwar über die OCR-Erkennung erfasst, jedoch nicht weiter verarbeitet.

Erkennt  der  Kunde  oder  musste  er  vernünftigerweise  erkennen,  dass  die  Einordnung der Belege nicht passt oder anderweitig fehlerhaft ist, ist der Kunde verpflichtet, die Angaben der Belege selbst zu korrigieren. Bei der Korrektur durch den  Kunden ermittelt OSIRIS anhand der Korrekturparameter des Kunden eine Logik zur Vermeidung zukünftiger Falscheinordnung. Damit kann OSIRIS die Erkennbarkeit von Belegen stetig verbessern.

 

2. Datenfluss

 

Die Daten des Kunden werden verschlüsselt über ein sicheres Rechenzentrum auf die hausinternen Serversysteme der page one GmbH übertragen. Dort werden die Daten  entschlüsselt. Die Software OSIRIS wird von den Entwicklern der page one GmbH programmiert und betreut. Durch die Speicherung auf eigenen, hausinternen Servern und  durch den Einsatz eigener Entwickler, wird der Personenkreis, die Einsicht in die Daten haben, verringert und die Zugriffsmögklichkeit durch Dritte minimiert.

 

3. Haftung und Freistellung

 

  1. HaftungsklauselFür  Schäden,  die  aus  der  Nutzung  von OSIRIS resultieren,  haftet  die page one GmbH gleich  aus welchem Rechtsgrund mit folgender Maßgabe:Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass ihn im Rahmen der Nutzung von OSIRIS aufgrund der Fehleranfälligkeit von Software höhere Sorgfaltsanforderungen treffen. So hat er bei der Nutzung von OSIRIS  die  Sorgfalt  eines  besonders  sorgfältigen  und  gewissenhaften  Nutzers  zu  besorgen. Kommt der Nutzer diesen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nach, ist ein aus der Fehlerhaftigkeit der Einordnung resultierender Ersatzanspruch des Kunden nach den Grundsätzen des § 254 BGB angemessen zu reduzieren.Die page one GmbH hat Fehlfunktionen von OSIRIS grundsätzlich wie eigenes Verschulden zu vertreten.Die page one GmbH haftet jedoch nicht für Schäden, die auf Ausgaben von OSIRIS beruhen,
    1. die nach dem Stand der Technik schlechthin nicht erwartbar waren;
    2. oder auf dem Kunden erkennbar fehlerhaften Ausgaben von OSIRIS beruhen
  2. FreistellungsklauselDer Kunde stellt page one GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung von OSIRIS resultieren. Der Kunde ist zudem verpflichtet alle Kosten zu ersetzen, die der page one GmbH im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstehen; dies schließt insbesondere die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung ein.

4. Datenschutz

 

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Weiterhin ist das für den Datenempfänger eventuell geltende Landesdatenschutzgesetz zu beachten. Der Datenempfänger hat jede Handlung zu unterlassen, die darauf abzielt oder für ihn oder andere geeignet ist, eine Re-Identifikation pseudonymisierter Informationen vorzunehmen oder in den Daten enthaltenen anonymisierten Angaben zu de-anonymisieren.

 

5. Gewährleistung des Kunden

 

  1. Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, der page one GmbH die für den vorstehenden vereinbarten Zweck die Daten zur Verfügung zu stellen.
  2. Eine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit der Daten, die der page one GmbH übergeben werden, sowie für die Eignung der Datensätze für den von dem Datenempfänger intendierten Zweck wird nicht übernommen.
  3. Der Kunde garantiert der page one GmbH, dass keine der bereitgestellten Daten Rechte Dritter verletzen.

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

© 2022 – page one GmbH – Last Update: 05.04.2022